Die Schutzmarke für alle
österreichischen Meister ist da!!!!!!!!
Me.®
Me.® bürgt für
Qualität
Me.® wird nicht auf Lebzeit verliehen sondern kann auch bei
schweren Verstoß
gegen die guten Sitten eines Handwerkers
und bei Meisterunwürdigen verhalten entzogen werden
Eine dementsprechende Tat kann
jeder melden
und es wird eine Kommission eingesetzt der diesen zu Kenntnis gebrachten
Tatbestand prüft
und den Vorgang binnen eines Monats sowohl positiv als auch negativ
abschließen kann.
Ungerechtfertigte Tragen der
Schutzmarke Me.® wird zur Anzeige gebracht:
Schadenersatzsumme EURO 10.000,-
Wieso sollen nur
Magister, Ingenieur, und Doktoren Titel haben
Meister : Me.® gibt es schon länger
Wer darf diese Schutzmarke
führen:
1. Alle Personen die einen Meistertitel durch Prüfung erworben haben
und Ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben und die eine
schriftliche Genehmigung zum Tragen dieser Marke haben
2. Alle Betriebe mit Standort Österreich die Meister beschäftigt haben,
und bei denen die Meister einen Leitende, Qualitätssichernde
oder sonstige wichtige Aufgabe im Betrieb haben.
bei Interesse diese Schutzmarke zu führen
wenden sie sich:
Bei Interesse

Auszug aus Wikipedia:
In Österreich wird unterschieden zwischen dem
gewerblichen Meister und dem Werkmeister. Der Werkmeister
entspricht dem deutschen Industriemeister. Der gewerbliche Meister ist dem
deutschen Handwerksmeister vergleichbar. Im Gegensatz zum Werkmeister
verfügt der Handwerksmeister aber auch über die notwendige kaufmännische
Ausbildung zur selbständigen Unternehmensführung.