Me. bürgt für Qualität
Me.® wird nicht auf Lebzeit verliehen sondern kann auch bei schweren
Verstoß
gegen die guten Sitten eines Handwerkers
und bei Meisterunwürdigen verhalten entzogen werden
Eine dementsprechende Tat kann jeder
melden
und es wird eine Kommission eingesetzt der diesen zu Kenntnis gebrachten
Tatbestand prüft
und den Vorgang binnen eines Monats sowohl positiv als auch negativ abschließen
kann.
Ungerechtfertigte Tragen der Schutzmarke
Me.® wird zur Anzeige gebracht:
Schadenersatzsumme EURO 10.000,-